In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion “Mehr Tempo für Barrierefreiheit und einen inklusiven Sozialraum” (20/4676) am 13. November 2023 wurde deutlich: Experten sind sich einig, dass es für die Herstellung von Barrierefreiheit gesetzliche Regelungen braucht. Selbstverpflichtungen und Aktionspläne wurden als unzureichend kritisiert. Die Debatte legte den Fokus auf die Notwendigkeit von gesetzlichen Maßnahmen, um die gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Das Prinzip der Freiwilligkeit: Ein jahrzehntelanges Versagen
Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband betonte während der Anhörung, dass das Prinzip der Freiwilligkeit über viele Jahre hinweg nicht funktioniert habe. Die Forderung nach gesetzlichen Regelungen mit angemessenen Übergangsfristen wurde laut, da Barrierefreiheit kein “nice-to-have” sei, sondern einen entscheidenden Einfluss auf die Teilhabe in der Gesellschaft habe. Die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit barrierefreier Infrastruktur seien von grundlegender Bedeutung für die Frage, ob Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft integriert sind oder ausgeschlossen werden.
Kritik am begrenzten Einfluss von Aktionsplänen
Janina Bessenich von der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie kritisierte den begrenzten Einfluss von Aktionsplänen und betonte, dass alle Gesetze im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit darauf abzielen sollten, Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an solchen Prozessen müsse umfassender sein, und die Fokussierung auf bestimmte Bereiche sei nicht ausreichend.
Erwartungen an den Koalitionsvertrag und das Ordnungsrecht
Janina Jänsch vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen betonte die Hoffnung, dass die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele zur Barrierefreiheit zeitnah umgesetzt werden. Die Forderung nach gesetzlichen Regelungen wurde von Jonas Fischer vom Sozialverband Deutschland unterstützt. Selbstverpflichtungen seien nicht ausreichend, und es sei an der Zeit, konkrete gesetzliche Schritte zu unternehmen, um die Barrierefreiheit zu verbessern.
Barrierefreiheitsreform und Verpflichtungen der Privatwirtschaft
Volker Sieger von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit erwartet in dieser Legislaturperiode eine umfassende Barrierefreiheitsreform, ähnlich der im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele. Er betonte, dass Verpflichtungen der Privatwirtschaft zentral für die Umsetzung seien. Ohne Barrierefreiheit bei Dienstleistungen und Produkten werde eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht möglich sein.
Auch wir von Allied Mobility unterstützen dieses Prinzip. Mobilitätseingeschränkten Personen eine Barrierefreiheit zu bieten ist von größter Dringlichkeit. Deshalb setzen wir uns dafür ein, barrierefreie Autos wie den Peugeot Rifter Horizon anzubieten, Europas meistverkauftes rollstuhlfähiges Auto.
Beteiligung der Menschen mit Behinderung: Eine zentrale Forderung
Kritik wurde an der begrenzten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Aktionsplänen geäußert. Anieke Fimmen vom Sozialverband Deutschland betonte, dass die Beteiligung der Betroffenen in allen Prozessen zur Barrierefreiheit notwendig sei. Helmut Vogel vom Deutschen Gehörlosenbund schloss sich dieser Kritik an und forderte eine Steuerungsgruppe, in der der Behindertenrat vertreten ist und die die Partizipation sicherstellt.
Herausforderungen im ÖPNV und Bewusstseinsbildung
Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag wies darauf hin, dass die derzeitige Möglichkeit, von der Umsetzungsfrist für eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV abzuweichen, wichtig sei und beibehalten werden sollte. Hartmut Reinberg-Schüller vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen forderte eine stärkere Bewusstseinsbildung aller Beteiligten bei Planung und Umsetzung von baulichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Die Rolle des deutschen Rechts und das Prinzip der angemessenen Vorkehrungen
Der Einzelsachverständige Daniel Hlava betonte, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen bereits heute als Diskriminierung angesehen werde. Eine ausdrückliche Regelung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre seiner Meinung nach zu begrüßen. Eberhard Eichenhofer, ein weiterer Einzelsachverständiger, unterstrich die Notwendigkeit, den Begriff “angemessene Vorkehrungen” in das deutsche Recht aufzunehmen, um die Position von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Fazit: Gesetzliche Regelungen als Schlüssel zur Inklusion
Die Experten sind sich einig: Gesetzliche Regelungen sind der entscheidende Schritt, um Barrierefreiheit zu gewährleisten und die gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Diskussion während der Anhörung machte deutlich, dass selbstverpflichtende Maßnahmen nicht ausreichen und konkrete, gesetzliche Schritte erforderlich sind, um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele und eine umfassende Barrierefreiheitsreform werden als dringend notwendige Maßnahmen betrachtet.
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